G-REITs - startklar
Nach vorangegangenen langen Diskussionen sind die Real Estate Investment Trusts, kurz REITs genannt, auch nach deutschem Recht möglich. Der Gesetzesrahmen wurde am 30.3.2007 vom Bundesrat genehmigt. Mittlerweile ist das “Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen”, auch REIT-Gesetz genannt, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die damit einhergehenden steuerrechtlichen Änderungen traten rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft.
REITs nach deutschem Recht (G-REITs) sind ausschließlich in der Rechtsform Aktiengesellschaft möglich. G-REITs müssen ein Grundkapital von mindestens 15 Millionen Euro haben. Die Aktien von G-REITs müssen an einem deutschen Börsenplatz gehandelt werden. Beim Börsengang müssen mindestens 25% der Anteile in Streubesitz gebracht werden und dauerhaft muss der Anteil von Aktien im Streubesitz bei mindestens 15% liegen.
Im Unterschied zu normalen Aktiengesellschaften sind REITs auf der Unternehmensebene von Steuern befreit. Das heißt, sie zahlen keine Körperschafts- und Gewerbesteuer. Ein REIT muss seine Gewinne zu mindestens 75% aus Immobilienerträgen realisieren. Diese Gewinne müssen zum mindestens 90% an die Anleger ausgeschüttet werden. Die Besteuerung geschieht dann auf Anlegerseite, als Dividendenbesteuerung. Allerdings gilt bei REITs weder das Halbeinkünfteverfahren, noch die 95%ige Steuerbefreiung für Kapitalgesellschaften.


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